Wanderordnung

Jeder Teilnehmer wird gebeten, sich wetterfest und zweckmäßig zu kleiden, den Anordnungen zu folgen, nicht zu weit vorzulaufen oder zurückzubleiben. Teilnehmer, die sich von der Gruppe absetzen wollen, müssen sich beim Wanderführer abmelden. Geschriebene und ungeschriebene Gesetze über Natur, Wald und Denkmalschutz sind zu beachten. Hunde dürfen angeleint mitgenommen werden. Für Unfälle beim Wandern haftet weder die Abteilung noch der Wanderführer. Unsere Wanderungen werden bei fast jeder Witterung und nach Möglichkeit nach dem Plan durchgeführt. Abweichungen liegen im Ermessen des Wanderführers. Manchmal ist es nicht zu vermeiden, dass unsere Wanderung an einer Verkehrsstraße entlangführt oder dass wir eine überqueren müssen. Kleinere Wandergruppen bewegen sich in Laufrichtung am linken Straßenrand, wenn nötig im Gänsemarsch. (§ 25 STVO). Größere Gruppen gehen zu 2 oder 3 Personen in Reihen geordnet am rechten Straßenrand. Der Straßenverkehr ist auf das Verkehrshindernis rechtzeitig hinzuweisen. (§ 27 STVO). An Radwanderungen soll sich nur beteiligen, wer sein Fahrrad sicher und den Verkehrsregeln entsprechend führen kann. Bei der Teilnahme an den Fahrradtouren besteht Helmpflicht.

Gäste sind stets willkommen.
Auch für sie gilt die Wanderordnung.